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Allgemeines

Was will Dein Arbeitgeber mit Netto Uplift erreichen?

Dein Arbeitgeber möchte für Dich auch in Zukunft attraktiv sein und prüft seine Mitarbeitenden-Benefits laufend. Dabei hat er auch die Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung über Lohnwerk für Dich evaluiert. Gleichzeitig will er mit dieser optionalen, dauerhaften Zusatzmaßnahme für Dich eine effektive und rechtssichere Art der Nettolohnoptimierung mit entsprechenden finanziellen Zuschüssen und Vorteilen und damit eine Erhöhung Deiner Mitarbeitendenzufriedenheit erreichen. Auch für den Arbeitgeber ergeben sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht Vorteile, sodass Netto Uplift für alle von Vorteil ist. Wegen dieser Win-Win-Situation hat sich Dein Arbeitgeber dazu entschieden, Netto Uplift als Benefit für Dich priorisiert umzusetzen und anzubieten.

Welche Ziele verfolgt Dein Arbeitgeber mit Netto Uplift?

Dein Arbeitgeber möchte für Dich die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Gleichzeitig möchte er sich, mit den aus Netto Uplift für Dich ergebenden Vorteilen, Deine Mitarbeitendenzufriedenheit weiter steigern und für Dich weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber sein. Das tut er, indem er Dir rechtssichere, staatliche Entlastungsmaßnahmen über einen optimierten Nettolohn ermöglicht.

Ersetzt Netto Uplift eine laufende (normale) Gehaltserhöhungsrunde?

Nein. Netto Uplift ist eine zusätzliche Maßnahme. Diese steht nicht in Verbindung mit Gehaltserhöhungen.

Werden Teilnehmende von Netto Uplift bei zukünftigen Grundgehaltserhöhungen für Mitarbeitenden anders behandelt?

Grundsätzlich werden alle Mitarbeitenden bei späteren Grundgehaltserhöhungen gleichbehandelt. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass sich das Steuerbrutto und das Gesamtbrutto bei Inanspruchnahme von Netto Uplift unterscheiden können. Dies ist allerdings durch die Teilnahme an Netto Uplift bedingt und nicht durch etwaige zukünftige Grundgehaltserhöhungen.

Verringert sich mit Netto Uplift mein Bruttogehalt?

Bei Netto Uplift stimmst Du einer Zusatzvereinbarung zu Deinem bestehenden Arbeitsvertrag zu. Mit dieser stimmst Du zu, dass bestimmte Gehaltsanteile von Deinem Gehalt – wo rechtlich möglich – in verschiedene abgabenbegünstigte bzw. -freie Gehaltsbestandteile umgewandelt werden und somit letztlich weniger Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden müssen. Das führt dann dazu, dass Du einen erhöhten Auszahlungsbetrag beim Nettolohn erhältst.

Was ist das Ergebnis der Zusammenarbeit mit LOHNWERK?

Über die Analyse Deines individuellen Gehalts und Deiner Lebenssituation kann Deine individuelle Vergütungsstruktur anhand verschiedener rechtsanspruchsbegründender Leitlinien ermittelt und optimiert werden. Durch verschiedene abgabenbegünstigte bzw. -freie Gehaltsbestandteile können letztlich weniger Steuern und Sozialabgaben abgeführt und somit ein erhöhter Auszahlungsbetrag beim Nettolohn für Dich realisiert werden.