Arbeitgeberwechsel¶
Was passiert, wenn mein Arbeitsvertrag mit meinem Arbeitgeber endet?¶
Die bei Deinem Arbeitgeber erworbenen Rentenansprüche bleiben als persönlicher Leibrentenanspruch unverfallbar. Jeder einzelne Cent, den Dein Arbeitgeber zusätzlich in die Betriebsrente eingezahlt hat, generiert einen sofort unverfallbaren Leistungsanspruch für Dich, der Dir nicht mehr genommen werden kann. Bei Verlassen des Unternehmens wird der Arbeitgeber naturgemäß keine weiteren Beiträge mehr für Dich abführen. Du musst die Zusatzvereinbarung nicht extra bei LOHNWERK kündigen, da ein regelmäßiger Datenabgleich stattfindet. Die Sachbezugskarte (Firmen-Card) kannst Du auch nach Austritt behalten und das evtl. noch vorhandene Guthaben aufbrauchen, die Karte wird nach Austritt nicht weiter von uns aufgeladen.