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Arbeitslosenversicherung

Zahle ich durch die Teilnahme an Netto Uplift auch weniger in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein?

Vereinfacht gesagt ja, da geringere Beiträge abgeführt werden. Dir entsteht dadurch aber kein finanzieller Nachteil im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit, da die geringeren Beiträge durch Ausgleichszahlungen der Versorgungswerke von LOHNWERK kompensiert werden.