Einkommenssteuererklärung¶
Hat meine Teilnahme am Netto Uplift Auswirkungen auf meine private Steuererklärung?¶
Nein. Deine private Steuererklärung bleibt hiervon gänzlich unberührt. Die hier im Rahmen der laufenden Vergütung genutzten Rechtsansprüche generieren einen zusätzlichen (Steuer-) Vorteil und existieren ausschließlich im Lohnsteuerrecht – so kann zum Beispiel bei der privaten Steuererklärung die Aufwendungen für den Erholungsurlaub nicht steuerlich geltend machen.