Komponenten¶
Aus welchen Teilen setzt sich mein Netto Uplift zusammen?¶
Deine jeweiligen nettolohnsteigernden Maßnahmen untergliedern sich in "zusätzlich gewährte Zuschüsse", in "steuerfreie Einmalleistungen" - und in dauerhaft genutzte "steuerbegünstigte Zuschüsse". Alle Leistungen sind individuell zu ermitteln.
Alle möglichen Komponenten sind folgende:
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Reduktion des SV- und Steuerpflichtigen Bruttogehalts (monatlich ab Regelbetrieb – Monat 4 der Implementierungsphase)
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Sachbezugskarte (Firmen-Mastercard) von VIMPay (50 EUR monatlich)
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Wegstreckenzuschuss (individueller Betrag monatlich; bitte beachte, dass die Wegstrecke weiterhin wie gewohnt bei der Steuererklärung mit angegeben werden sollte)
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Internetpauschale (50 EUR monatlich)
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Malus (in zwei Monaten inbegriffen – Abzug beim Steuer- und SV-pflichtigen Bruttogehalt, der durch die Einmalprämie ausgeglichen wird)
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Einmalprämie (einmalig im zweiten Monat der Teilnahme zum Ausgleich des Malus. Die Höhe der Einmalprämie variiert je nach Anstellungsart und individuellen Steuermerkmalen.)
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Erholungsbeihilfe (ab Regelbetrieb monatlich. Die Höhe der Erholungsbeihilfe hängt vom Familienstand ab [13 EUR monatlich für alleinstehende; 21 EUR monatlich für verheiratete Personen; ggf. Aufstockung bei vorliegender Elterneigenschaft])
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Zuschuss zur Betriebsrente (fester monatlicher Betrag ab Regelbetrieb – Auszahlung mit Renteneintritt)
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Werbekostenzuschuss (21 EUR monatlich ab Regelbetrieb)
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Kassenfehlgeld (16 EUR monatlich ab Regelbetrieb, nur für Personen, die im Rahmen der Arbeitstätigkeit mit Bargeld umgehen)
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Wenn möglich weitere individuelle Komponenten…
Wie funktioniert der Sachbezug?¶
Der Sachbezug wird Dir in Form einer Prepaid-Mastercard, der sog. Firmen-Card (Sachbezugskarte) im Firmen-Design, gewährt, die monatlich mit dem jeweiligen Sachbezugsbetrag von monatlich bis zu 50€ aufgeladen wird.
Die Firmen-Card und die zugehörige PIN erhältst Du von dem Kartenanbieter PayCenter per Post. Das Guthaben bleibt erhalten und verfällt nicht. Die Firmen-Card ist grundsätzlich im Rahmen Deiner Einkäufe bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen in einer vordefinierten Region (PLZ-Bereiche), basierend auf Deinem Wohnort oder Firmensitz, einsetzbar. Diese regionale Bindung ist vom Gesetzgeber bei diesem Zuschuss vorgeschrieben, der damit auch den regionalen Einzelhandel fördern möchte. Hier ist es auch egal, ob Du Lebensmittel, Kleidung oder Schuhe einkaufst, ein Restaurant besuchst, eine Dienstleistung in Anspruch nimmst, oder, oder, oder.
Da es sich um eine Prepaid Card handelt, kannst Du nicht in einen negativen Kontostand "rutschen." Bargeldverfügungen, d.h. Barauszahlungen sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Um zu sehen, welche PLZ-Gebiete für dich eingestellt sind, logge Dich mit Deiner Kartennummer und Deiner PIN hier ein: https://kontostand.sachbezugskarte.eu/login/show.
Eine gute PLZ-Karte kannst Du hier einsehen: https://www.suche-postleitzahl.org/source/images/plz-karten/postleitzahl-de.png.
Möchtest Du die voreingestellte PLZ für Deine Karte ändern lassen, sende bitte eine E-Mail an sachbezugskarte@lohnwerk.com und teile LOHNWERK Deinen Wunsch (Angabe von zwei PLZ-Gebieten) konkret mit.
Über die kostenlose App „VIMPay“ hast Du auch jederzeit die Möglichkeit Dein Guthaben und Deine PIN einzusehen, sowie ggf. Anpassungen Deiner Anschrift vorzunehmen. Bitte beachte, dass Deine Anschrift immer der aktuell hinterlegten Anschrift bei Deinem Arbeitgeber entsprechen sollte und daher bei Bedarf auch dort eine Anpassung notwendig ist. Die Sachbezugskarte musst du in der VIMPay-App noch hinterlegen. Standardisiert ist dort eine Hauptkarte hinterlegt, die aber nichts mit der Sachbezugskarte deines Arbeitgebers zu tun hat.
Bitte ignoriere etwaige Hinweise oder Upgradeoptionen auf andere Kartenmodelle - Aufladungsgrenzen oder ein maximales Kartenguthaben bestehen bei Deiner Sachbezugskarte nicht. Eine Wallet-Integration ist möglich.
Leider funktioniert das Bezahlen mit der Firmen-Card bei Händlern, die ein SumUp Gerät (https://www.sumup.com/de-de/) für Kartenzahlungen einsetzen, derzeit noch nicht. Das Zahlen mit der Sachbezugskarte ist an Flughäfen nicht möglich, da die Händler am Flughafen zu Adult Services, wie z.B. Kauf von Zigaretten, Alkohol oder Glücksspiel, zählen.
Wie funktioniert die Internetpauschale?¶
Die Internetpauschale von pauschal 50€ pro Monat wird Dir als Zuschuss zu Deinen Aufwendungen für die private Internetnutzung gezahlt und erhältst Du mit Deiner Gehaltszahlung. Es sind keine Rechnungen, Quittungen oder Belege notwendig und es bestehen keine Wechselwirkungen zur privaten ESt-Erklärung. Einmal jährlich wird dich eine Abfrage durch Lohnwerk erreichen, bei der Du bestätigst, dass Du das Internet nutzt.
Was ist die Einmalprämie im Rahmen von Netto Uplift und wie funktioniert sie?¶
Die Einmalprämie ist eine einmalige Zahlung „on top“. Wenn Du Netto Uplift zustimmst, zahlt Dein Arbeitgeber hierauf arbeitgeberseitige SV-Abgaben, während Du als Arbeitnehmer keine SV-Abgaben auf diese Zahlung abführen musst. Die Prämie ist für Dich folglich gänzlich abgabenfrei. Die Auszahlung erfolgt, wenn Du durch Zurücksenden der unterschriebenen Dokumente an Lohnwerk, Netto Uplift zugestimmt hast. Die Summe wird Dir in einem Betrag ausgezahlt.
Gibt es Einschränkungen oder Anpassungen bei den Benefits für Arbeitnehmende mit Teilzeitvertrag?¶
Bei Arbeitnehmenden mit einem Teilzeitvertrag müssen individuelle Prüfungen seitens LOHNWERK vorgenommen werden.
Ich habe einen Firmenwagen (1%-Regelung) - bekomme ich ebenfalls den Wegstreckenzuschuss?¶
Ja, auch bei Kolleg:innen mit Firmenwagen kann die Wegstreckenpauschale aktiv genutzt werden. Aufgrund der vorliegenden Regelung „Privatnutzungsanteil wird pauschal per 1%-Regelung angesetzt“ ist der PKW steuerrechtlich, wie ein Privat-PKW zu behandeln und damit auch die Wegstreckenpauschale, sofern ein Arbeitsweg anfällt, möglich.