Krankenversicherung¶
Kann der Arbeitgeber verlangen, verloren gegangene Arbeitsleistung nachzuholen bzw. abzuarbeiten, wenn ich längerfristig, d.h. über 6 Wochen, erkranke und der Arbeitgeber jetzt ein Teil der Krankengeldbeiträge zahlt?¶
Bei Krankheit besteht eine attestierte Arbeitsunfähigkeit, sodass ein Nachholen oder Nacharbeiten verlorengegangener Arbeitsleistungen durch Deinen Arbeitgeber selbstverständlich nicht verlangt wird.